Nach fast zwei Jahren Ausnahmezustand, fragwürdigen Verordnungsorgien, zahlreichen Pannen und bundesweiten Skandalen hätten unsere Mitbürger wahrlich konstruktivere Taten und einen Weg zurück zur Normalität verdient. Die aktuelle Berkeley-Studie an 70.000 Omikron-Patienten belegt eine 91% geringere Sterblichkeit und 74% weniger Intensivpatienten, eigentlich kein Grund zur Eskalation. Stattdessen nehmen wir mit großer Enttäuschung den fehlgeleiteten Appell des Oberbürgermeisters zur Kenntnis, von dem wir uns als AfD-Fraktion geschlossen distanzieren.

Der Appell an die Bürger unserer Stadt ist gespickt mit Anmaßungen, pauschalen Unterstellungen, unwissenschaftlichen Ableitungen, politischer Diskriminierung, fragwürdigem Rechtsverständnis und Vorurteilen. Inhalt, Form und Zeitpunkt eines solchen Appells sind unwürdig. Der Aufruf verfehlt sein vorgebliches Ziel, vertieft die gesellschaftliche Spaltung, erodiert das Vertrauen in unsere Institutionen und schürt Gräben, wo es höchste Zeit wäre Herzen, Geist und Ohren zu öffnen und versöhnend die Hände auszustrecken.

Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, sie sind also auch ein Minderheitenschutz, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, der seine Macht aufgrund absoluter Mehrheiten ausüben kann. Den Ausschuss-Protokollen bei Erstellung des Grundgesetzes 1949 ist die Priorisierung zu entnehmen: „Erst der Bürger, dann der Staat“. Um mit den Worten des Sozialdemokraten und Mitglied im Grundsatzausschuss, Carlo Schmid, zu sprechen: „Der Staat soll nicht alles tun können, was ihm gerade bequem ist, wenn er nur einen willfähigen Gesetzgeber findet. Der Mensch soll Rechte haben, über die auch der Staat nicht soll verfügen können.“

Die AfD-Fraktion verteidigt die individuellen Grundrechte und missbilligt jegliche Versuche, unseren Mitbürgern dieses Grundrecht mit willkürlichen oder unverhältnismäßigen Maßnahmen und/oder politischem Druck in Abrede zu stellen. Die AfD-Fraktion respektiert und verteidigt die freie, persönliche Impfentscheidung eines jeden Bürgers.

Es ist Aufgabe des kommunalen Ordnungsdienstes, die Einhaltung der Ordnung zu überwachen und ggf. auch zu sanktionieren, aber Ordnungsmaßnahmen wegen ordnungswidrigem Verhalten Einzelner dürfen nicht zu gruppenbezogenen Pauschalverurteilungen führen. Aufgrund des Ausnahmezustands bedarf es einer regelmäßigen Abwägung der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen. Ein erhöhtes Infektionsaufkommen aufgrund der Spaziergänge lässt sich auch unter Beachtung der durchschnittlichen Inkubationszeit von 5,8 Tagen empirisch im Schwarzwald-Baar-Kreis jedenfalls nicht feststellen. Der Schwarzwald-Baar-Kreis war bereits vor dem Massenphänomen der Montags-Spaziergänge „Spitzenreiter“ bei den Infektionszahlen. Hier eine Kausalität zu unterstellen ist politisch opportunistisch bis böswillig und auf das Schärfste zu verurteilen.

Da die Impfung beschränkt wirksamen Selbstschutz in Aussicht stellt, aber nach wissenschaftlicher Evidenz keinen Fremdschutz erzeugt, da die Risikogruppen je nach Alter und Vorerkrankung bedeutend variieren und da bereits eine hohe Durchseuchung und Impfquote erreicht ist, entfällt spätestens jetzt jegliche Grundlage, die persönliche Risikoabwägung des Einzelnen und seine körperliche Unversehrtheit zum kollektiven Objekt der nationalen Sicherheit zu deklarieren und einen pauschalen Impfzwang durchzusetzen. Ungeimpfte und gesunde Menschen sind, ganz besonders als „Minderheit“, keine Gefahr für das geimpfte Kollektiv. Einschränkungen in Grundrechte bedürfen der Anwendung des mildesten Mittels. Der Impfzwang ist ein mögliches Mittel, aber nicht das einzige und bei weitem nicht das mildeste verfügbare Mittel.

Die AfD-Fraktion im Gemeinderat Villingen-Schwenningen verweist auf die Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die deutliche Botschaft dieser Resolution zu kultivieren. Die nationalen Regierungen werden darin angehalten, proaktiv ihre Bürger darüber zu informieren, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass es weder politischen, sozialen oder anderweitigen Druck geben soll, der zu einer Impfpflicht führt.

Die politische Einordnung und Schmähung einzelner Gruppierungen gehört nicht zum Aufgabenspektrum eines Oberbürgermeisters. Die von ihm monierte, wörtlich „rechte Propaganda“ ist genauso demokratischer Bestandteil unseres politischen Spektrums („VS ist bunt“), wie linkspopulistische Propaganda, grünes Weltenrettungsgedöns oder liberale Wendehals-Demagogie. Die Verbreitung von Propaganda, Ideen und Meinungen, ist kein Exklusivrecht der Regierung und noch viel weniger der untersten Verwaltungsbehörde. Dass ein Oberbürgermeister aus Westdeutschland, 30 Jahre nach Mauerfall, sich anmaßt Gesinnungsbekundungen von Bürgern gegenüber anderen Bürgern einzufordern, macht uns sprachlos. Es ist die verfassungsgemäße Aufgabe politischer Parteien und der von ihnen getragenen Regierung(en), an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, und nicht, diese zu kontrollieren oder zu unterbinden. Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Willensäußerung im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit oder beim Spazierengehen. Der von oben herab diktierte Appell zum „Zusammenstehen“ ist per se, auch das hat die Zeit unter Honecker und Krenz gelehrt, kein Mehrwert für eine Gesellschaft.

Unter den wenigen hilfreichen Worten dieses Appells begrüßen wir den Wunsch nach mehr „Mitgefühl“, „Solidarität“ und „Verantwortungsbewusstsein“. Ja, es ist allerhöchste Zeit mehr Empathie für alle Mitbürger zu kultivieren, ob geimpft, genesen, aufgefrischt, geboostert, oder ungeimpft. Empathie sollten aber auch die Bürger erfahren, die einfach nur vor einem immer übergriffigeren Staat in Ruhe gelassen werden wollen!

Gez.

AfD-Fraktion im Gemeinderat Villingen-Schwenningen, 15.01.2022

Olaf Barth

Martin Rothweiler

Eduard Friesen

PDF: Replik Appell OB